§ 1 Grundlage
- Diese Beitragsordnung regelt die Beitragsverpflichtungen der Vereinsmitglieder. Sie kann nur vom Vorstand mit einfacher Mehrheit geändert werden.
- Die Grundlage für diese Beitragsordnung findet sich in § 6 (2) der Vereinssatzung in der Fassung vom 22.07.2023.
§ 2 Solidaritätsprinzip
- Die Mitgliederbeiträge sind eine wesentliche Grundlage für die finanzielle Ausstattung des Vereins. Der Verein ist darauf angewiesen, dass alle Mitglieder ihre Beiträge pünktlich und in vollem Umfang bezahlen. Nur so kann der Verein seine Aufgaben gegenüber den Mitgliedern erfüllen.
- Die Höhe der Beitragspflicht richtet sich nach dem Mitgliederstatus.
§ 3 Beitragshöhe
- Jedes ordentliche Mitglied hat einen monatlichen Mitgliedsbeitrag in Höhe von 15 Euro zu zahlen. Der Beitrag kann auch vierteljährlich gezahlt werden.
- Mitglieder unter 18 Jahren sind beitragsfrei.
- Ehrenmitglieder sind beitragsfrei.
- Fördermitglieder können einen frei gewählten Beitrag zahlen.
§ 4 Zahlungsform
- Die Mitgliedsbeiträge sind mittels Barzahlung oder PayPal-Zahlung an den Schatzmeister zu zahlen.
§ 5 Datenverarbeitung
Die Beitragserhebung erfolgt durch elektronische Datenverarbeitung. Die dafür erforderlichen Daten der Mitglieder werden gemäß den Vorgaben der DSGVO gespeichert.
§ 6 Vereinsaustritt
- Die Beitragspflicht endet mit der Mitgliedschaft.
- Ein Vereinsaustritt ist jederzeit durch schriftliche Kündigungserklärung möglich. Ein Vereinsaustritt ist unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von einem Monat zum Folgemonat durch schriftliche Kündigungserklärung möglich.
§ 7 Inkrafttreten
Diese Beitragsordnung tritt mit Wirkung zum 22.07.2023 in Kraft.
Der Heilische Heinz e.V.
Erstellt: Juli 2023
Zuletzt bearbeitet: 22.07.2023